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Bildverpflichtung im deutschen Zielmarkt

Empfehlungen für die Bereitstellung von Bildern über das GDSN im deutschen Zielmarkt

Seit Februar 2023 gilt im deutschen Zielmarkt des GDSN die Bildverpflichtung. Dies bedeutet, dass Dateneinsteller mindestens eine Abbildung für ihre Produkte bereitstellen müssen. Andernfalls werden Produktdaten möglicherweise nicht an Handelspartner weitergeleitet. D.h. wenn

  • der Zielmarkt [M011] 276 (Deutschland) ist
  • und die Konsumenteneinheit [M247] true ist
  • und es sich um ein FMCG Produkt handelt (vgl. GS1 Matrix der GPC Codes [M317])
  • und der Vertriebskanal [M334] nicht FOOD_SERVICE ist
  • und das Verfügbarkeitsstartdatum [M005] max. 14 Tage in der Zukunft liegt
  • und die Vertriebsart [M333] nicht PRIVATE_LABEL ist
  • und die GTIN nicht auf der Allowlist* für Bilder enthalten ist,

dann muss mindestens eine Datei: URI [M378] mit Code der Art [M379] PRODUCT_IMAGE gesetzt sein.

* Auf die Allowlist wurden die im Februar 2023 im Zielmarkt Deutschland publizierten GTINs  gesetzt.

Wir empfehlen generell bei allen Konsumenteneinheit mindestens ein Bild anzufügen.

Das Bild sollte bzw. muss dann die folgenden Anforderungen der GS1 Germany erfüllen:

  • mindestens 2401 Pixel bei 300 ppi
  • Format jpeg/jpg oder tiff
  • Farbschema ECI RGB V2, Farbtiefe 8 Bit
  • namentlich gekennzeichneter (z.B. Path1) und geschlossener Beschneidungspfad, der das ganze Produkt umschließt

Außerdem soll laut GS1 Germany angegeben werden:

  • Datei: URI [M378] mit Dateiformat, d.h. inklusive .jpg / .tiff am Ende
  • Datei: Gültig ab [M417] 
  • Datei: Name [M416] ohne Dateiformat


Eine detaillierte Aufstellung der Anforderungen gibt es unter
Produktabbildungen GS1 Germany

Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content-Marketing

 

Es gibt auch für andere Zielmärkte, z.B. Österreich Anforderungen an die Produktbilder. In der Regel sind diese Anforderungen aber mit den deutschen Vorgaben ebenfalls erfüllt.