Bildverpflichtung – für wen?

Sie gilt für alle Dateneinsteller, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern, die nach dem 01.02.2023 publiziert werden. 

Seit dem 25. Februar 2023 wird die Bereitstellung von Bildern über das GDSN im deutschen Zielmarkt verpflichtend. Sie gilt für alle Dateneinsteller, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern, die nach dem 01.02.2023 publiziert werden. 
Es muss mindestens eine Produktabbildung pro GTIN für jede neue Konsumenteneinheit im Datensatz vorhanden sein. Die Produktabbildung soll den im Bildstandard vorgegebenen Spezifikationen hinsichtlich Bildgröße, Format, Beschneidungspfad, Farbprofil und Dateiname erfüllen.