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prootec Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „NB“ genannt) gelten für die Nutzung des von Systrion betriebenen Datenpools prootec®

1 Vertrag

1.1 prootec®

Der prootec® Datenpool ist ein GS1 GDSN Datenpool. Er ist von GS1 GDSN, Inc., zertifiziert und Bestandteil des GS1 Global Data Synchronisation Network (GS1 GSDN) mit Verbindung zur GS1 Global Registry zum Austausch von gemäß GS1 standardisierten Daten. prootec® stellt Datensynchronisations-Services nach den Vorgaben des GS1 GSDN bereit.

1.2 Standards
  1. Jeder berechtigte Nutzer von prootec®, mithin mit Zugang zum GS1 GDSN, erklärt durch die Nutzung der prootec® -Technologie sein Einverständnis mit den weltweit für sämtliche Nutzer verbindlichen Teilnahmebestimmungen am GS1 GDSN der GS1 GDSN, Inc., in ihrer aktuellen Form und hält die GS1 Standards jederzeit ein (siehe https://www.gs1.org/docs/gdsn/support/GDSN-Terms-of-Participation-non-US_EN.pdf). GS1 GDSN, Inc., ist berechtigt, die Teilnahmebestimmungen im Hinblick auf Zugangs- und Servicelevel- Standards, Nutzungsrichtlinien, technische Funktionalitäten, Schulungs- und Bildungsrichtlinien sowie Schulungs- und Bildungsstandards anzupassen als auch weitere Standards und Richtlinien anzupassen oder Modifikationen, Änderungen, Verbesserungen, neue Versionen und Releases zu erlassen.
  2. GS1 GDSN-Updates sind Vertragsbestandteil in ihrer jeweils aktuellen Fassung und abrufbar unter https://www.gs1.org/standards/gdsn. Systrion ist nicht zur separaten Information über Aktualisierungen verpflichtet.
  3. Aktualisierte GS1 GDSN-Bestimmungen treten nach einer Frist von 120 Tagen ab ihrer Verlautbarung automatisch in Kraft.

 

1.3 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
  1. Der Vertrag beginnt zu dem vereinbarten Starttermin und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Die Jahresgebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang bei Systrion ist der Vertragspartner Berechtigter Nutzer (BN).
  3. Soweit nicht anders bestimmt, kann jede Partei diesen Vertrag nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende eines jeden Vertragsjahres kündigen.
  4. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn eine Partei in erheblichem Maß gegen ihre Pflichten aus diesen NB verstößt und den Verstoß nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei behebt, insolvent wird bzw. Insolvenzantrag stellt oder mehr als fünfzig Prozent ihrer Unternehmensanteile oder ihres Vermögens den Inhaber wechseln.
  5. Verstößt ein BN gegen die GS1 GDSN-Bestimmungen und ist Systrion deshalb nicht in der Lage, ihre vertraglichen Pflichten gegenüber dem BN oder anderen GS1 GSDN Teilnehmern zu erfüllen, ist sie berechtigt, diejenigen Leistungen, die sich auf den Zugang des BN und dessen Nutzung beziehen, außerordentlich zu kündigen.
1.4 Berechtigte Nutzer (BN)
  1. Der BN wird die seinerseits zur Nutzung berechtigten Personen und jeden ihrer Wechsel dokumentieren, diese Dokumentation stets aktuell halten und Systrion unverzüglich übermitteln. Die Administration des BN trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verhalten der Personen, die der BN als Nutzer, Kontaktperson oder Mitteilungsempfänger im Sinne dieser NB benannt hat.
  2. Systrion ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung durch den BN zu überprüfen und rückwirkend Zusatzgebühren in Rechnung stellen, sollte sich eine gebührenrelevante erweiterte Nutzung ergeben.
1.5 Verbotene Nutzung, verbotene Datenweitergabe
  1. Dem BN ist es nicht gestattet, seinen Zugang zu prootec® sowie, sofern einschlägig, die Zugangsdaten des Web UI ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Systrion freiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen.
  2. Der BN wird die Software oder sonstige Komponenten der Technologie von prootec® nicht vervielfältigen, verbreiten, modifizieren oder Ableitungen davon erstellen. Er ist berechtigt, eine angemessene Anzahl an Kopien der Dokumentation zur Information autorisierter Nutzer zu erstellen, vorausgesetzt, er versieht jede Kopie mit demselben Urheberrechtshinweis, wie er sich auf der Original-Dokumentation befindet. Der BN darf in keinem Fall die Technologie zurück entwickeln oder dekompilieren, sofern dies nicht nach zwingendem Recht erforderlich ist, und Dritten ohne die schriftliche Zustimmung seitens Systrion Zugang zu der Technologie verschaffen.
  3. Der BN sichert zu, Produktdaten (PD) ausschließlich in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, den GS1 GDSN Nutzungsbedingungen, den Genehmigungen, den Einwilligungen und Bedingungen, die diese Dritten für die Inhalte vorgegeben haben, und diesen NB zu nutzen. Dies gilt ebenso für sonstige Inhalte Dritter, die der BN über prootec® aus dem GS1 GDSN abgerufen hat.
  4. Der BN wird ohne die schriftliche Zustimmung des Dateneigentümers dessen Daten aus dem GS1 GDSN keinem Dritten offenlegen, verbreiten, abgeben oder in sonstiger Weise zugänglich machen.

2 prootec®


2.1 Zugriff
  1. Jeder Vertrag gewährt Zugriff für eine Quelle, z.B. Machine-to-Machine (M2M), UI oder ein Drittsystem.
  2. Während der Vertragslaufzeit gewährt Systrion dem BN den vertraglich vereinbarten Zugriff auf prootec® gemäß den in diesen NB und den gemäß Vertrag mitgeltenden Dokumenten niedergelegten Bedingungen.
  3. Der Zugriff beinhaltet das Recht für Datenempfänger, Daten abzurufen und herunterzuladen sowie für Dateneinsteller das Recht, Daten für den Abruf durch Datenempfänger einzustellen. Der Zugriff wie auch die Lizenz dürfen ohne die schriftliche Einwilligung von Systrion weder weiterübertragen noch unterlizenziert werden. Eine Nutzung zugunsten Dritter ist nicht gestattet.
2.2 Rechtsmangel
  1. Erheben Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihres geistigen Eigentums infolge der vertragsgemäßen Nutzung von prootec® gegen den BN, wird Systrion ihn, im Rahmen der Haftungsbeschränkung aus 3, verteidigen und von sämtlichen ihm entstehenden Schäden (insbesondere Schadenersatzansprüche, Strafzahlungen, Bußgelder, Kosten, Auslagen, angemessene Anwaltskosten) freistellen bzw. entschädigen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen Dritter gegen den BN im Zusammenhang mit Leistungen von Systrion, die auf Entwürfen, Spezifikationen und sonstigen verpflichtenden Anweisungen des BN beruhen.
  2. BN wird Systrion unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, ihr Zusammenarbeit, Information und Unterstützung zuteilwerden lassen sowie ihr die alleinige Kontrolle und Befugnis übertragen, die Angelegenheit abzuwehren, beizulegen oder einen Vergleich zu schließen.
2.3 PD des BN
  1. Der BN und seine Lizenzgeber sind die alleinigen Eigentümer ihrer PD und allein für sie verantwortlich.
  2. PD sind sämtliche Inhalte, die ein Produkt definieren, sein Aussehen, die Funktionen und die Beschaffenheit beschreiben und durch ein dem BN zugeordneten Kundenkonto in prootec® eingegeben oder dem GS1 GDSN anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
  3. BN und Lizenzgeber stehen alle Rechte an ihren PD zu. BN ist gewärtig, dass prootec® Bestandteil des GS1 GSDN und damit eine Plattform ist, über die der BN PD für den Zugriff durch Dritte veröffentlichen kann, und gewährt daher Systrion das nicht ausschließliche, weltweite Recht zur Vervielfältigung, Anzeige, Speicherung, Nutzung und Übertragung der PD an andere an das GS1 GSDN angeschlossene BN in Übereinstimmung mit diesen NB.
  4. Der BN ist für seine PD allein verantwortlich und stellt sicher, dass seine PD die Anforderungen der GS1 GDSN, Inc., erfüllen, zutreffend, vollständig und aktuell sind, geistige Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen und nicht gegen sonstiges Recht verstoßen. Der BN sichert zu, dass seine PD weder verleumderisch, geschäftsschädigend, bedrohlich, schikanierend oder anderweitig verwerflich sind, noch Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner oder andere ähnliche schädliche Softwarecodes enthalten.
  5. Hat Systrion begründeten Verdacht oder Wissen, das PD diese Voraussetzungen nicht erfüllen, informiert sie den BN unverzüglich und darf den Erhalt, die Speicherung und die Verteilung dieser PD einstellen, bis der Sachverhalt angemessen im Sinne der übrigen Teilnehmer des GS1 GDSN geklärt ist.
  6. Im Fall von Vorwürfen, PD oder ihre Verteilung oder Nutzung gemäß diesem Vertrag verstoßen gegen geistige Eigentumsrechte Dritter, verteidigt der BN Systrion und hält sie von sämtlichen ihr entstehenden Schäden frei, insbesondere Schadenersatzansprüche Dritter, Bußgelder, Strafzahlungen, Kosten und Auslagen, einschließlich zur Rechtsverteidigung angemessener Anwaltskosten. BN wird Systrion unverzüglich schriftlich und vollumfänglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren und ihr jegliche Zusammenarbeit, Informationen und Unterstützung in Verbindung mit der Angelegenheit zuteilwerden lassen sowie ihr die alleinige Kontrolle und Befugnis übertragen, die Angelegenheit abzuwehren, beizulegen oder einen Vergleich zu schließen.
  7. Der BN gestattet Systrion, aggregierte Informationen bezüglich der Nutzung von prootec®, des Zugangs oder in prootec® enthaltener Inhalte zu kompilieren, zu nutzen oder an Dritte zu vertreiben. Die aggregierten Informationen dürfen jedoch nur Informationen über die Nutzung von PD im engeren Sinn enthalten, also beispielsweise weder personenbezogene Daten noch spezielle Produkte oder Handelspartner des BN nennen. Hat Systrion vorab die schriftliche Zustimmung des BN eingeholt, dürfen die aggregierten Informationen darüber hinaus diejenigen Informationen enthalten, zu deren Weitergabe der BN seine Zustimmung erteilt hat.
2.4 Produkt-URL

Entscheidet der BN, Produkt-URLs durch Veröffentlichung über prootec® dem GS1 GDSN zur Verfügung zu stellen, berücksichtigt er, dass diese URLs weder gesichert noch verschlüsselt sind. Er berücksichtigt ferner, dass jeder Teilnehmer, der die Produkt-URL zu ermitteln vermag, auf sämtliche damit verbundenen Inhalte Zugriff erhält und diese Inhalte ansehen und herunterladen kann.

2.5 Rechtsmängel an PD
  1. Der BN weiß und konsentiert, dass Systrion keine Rechte einräumt, keine Zusicherungen abgibt und keine Gewähr hinsichtlich der Inhalte Dritter übernimmt, die der BN über prootec® aus dem GS1 GDSN abruft. Diese Inhalte Dritter werden von den Dritten und nicht von Systrion verbreitet, so dass die Überprüfung der PD Dritter auf Genauigkeit und Vollständigkeit allein dem BN obliegt.
  2. Gegen Vorwürfe Dritter, PD, ihre Verteilung oder Nutzung durch prootec® verstoße gegen die vorgenannten Voraussetzungen für PD, hält der BN Systrion von jeglicher Haftung frei, wird sie verteidigen und von sämtlichen ihr entstehenden Schäden (insbesondere Schadenersatzansprüche, Strafzahlungen, Bußgelder, Kosten, Auslagen, angemessene Anwaltskosten) freistellen bzw. entschädigen.
  3. Systrion wird BN unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, ihm Zusammenarbeit, Information und Unterstützung zuteilwerden lassen sowie ihm die alleinige Kontrolle und Befugnis zu übertragen, die Angelegenheit abzuwehren, beizulegen oder einen Vergleich zu schließen.
2.6 Löschungen von GTINs und Abrechnungen
  1. Der BN kann einmal erfolgreich ins GS1 GDSN gesendete GTINs nicht mehr löschen. Nicht erfolgreich ins GS1 GDSN gesendete GTINs lassen sich wieder löschen und werden auch nicht berechnet.
  2. Im GS1 GDSN ist das 3-Tupel aus Information Provider GLN, Zielmarkt und GTIN der eindeutige Identifier und damit Grundlage der Abrechnung. Deren Anzahl wird am ersten eines Monats um 0:00 Uhr gezählt.
  3. Gemäß GS1 GDSN-Operations Manual und GS1 GDSN-Document Retention sind die gesendeten Daten den laufenden Monat sowie zwölf weitere Monate aufzubewahren. Anschließend gelten GTINs als veraltet und werden automatisch gelöscht. Diese Löschung erfolgt ebenfalls am ersten eines Monats um 0:00 Uhr. Diese Aufbewahrungspflicht gilt nicht bei Vertragsende (siehe 2.14).
2.7 Vertrauliche Informationen (VI)

VI meinen jede Information einschließlich etwaiger Inhalte Dritter, auf die der BN über prootec® zugreift, die entweder als „vertraulich“ oder vergleichbar gekennzeichnet sind oder bei der die Vertraulichkeit aus den Umständen der Offenlegung oder der Art der betroffenen Information denknotwendig folgt, ganz gleich, ob es sich um schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf sonstige Weise offen gelegte Informationen handelt. Nicht zu VI zählen Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich bereits allgemein bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht aus diesen NB bekannt werden, dem Empfänger im Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verstoß gegen eine Pflicht zur Geheimhaltung bereits bekannt waren oder ihm später von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Pflicht zur Geheimhaltung offenbart werden.

2.8 Vertraulichkeit
  1. Jeder BN wird sämtliche VI eines jedes anderen GS1 GDSN Teilnehmers mit wenigstens demjenigen Maß an Sorgfalt behandeln, mit dem der BN seine eigenen vergleichbar sensiblen Informationen behandelt, jedoch in keinem Fall weniger sorgfältig als angemessen. Jeder BN verwendet vertrauliche Informationen des jeweils anderen GS1 GDSN Teilnehmers nur im Rahmen des Informationsaustausches via GS1 GSDN und teilt die VI niemandem mit oder legt sie offen.
  2. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung gegenüber denjenigen Mitarbeitenden und bevollmächtigten Vertretenden, die die vertraulichen Informationen zur Vertragsausführung kennen müssen und die durch Geheimhaltungs- und Nutzungsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens genauso restriktiv sind wie die in diesen NB enthaltenen Verpflichtungen. Jeder BN ist verantwortlich für die Sicherstellung der Einhaltung seitens der betreffenden Personen.
  3. Ist ein BN rechtlich verpflichtet, die VI eines anderen GS1 GDSN Teilnehmers offenzulegen, wird die betreffende Partei geschäftlich vertretbare Bemühungen unternehmen, um die andere Partei im Voraus über diese Verpflichtung in Kenntnis zu setzen.
  4. Kein BN haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass der jeweils andere GS1 GDSN Teilnehmer keine angemessenen Vorkehrungen gegen den Eintritt ebendieser Schäden trifft. Dies gilt entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des BN.
  5. Diese Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Teilnahme am GS1 GSDN unverändert fort.
2.9 Sicherheitsmaßnahmen
  1. Systrion kann erforderliche und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der BN und die Sicherheit von prootec® sicherzustellen. Insbesondere kann Systrion BN auffordern, Systempasswörter zu ändern, zusätzliche Informationen zur Autorisierung zur Verfügung zu stellen und, sofern die Nutzung von oder der Zugriff auf prootec® durch den BN ein Sicherheitsrisiko darstellt, den Zugriff des betreffenden BN auf das System einschränken oder beenden.
  2. Der BN ist verpflichtet, sämtliche Passwörter und Zugangsdaten für den Zugriff auf prootec® allein zum vertraglich zulässigen Datenaustausch über das GS1 GSDN zu verwenden, sie vertraulich zu behandeln und jeden Missbrauch auch seines Kundenkontos an sich ohne schuldhaftes Zögern dem technischen Support zu melden.
  3. Der BN wird weder implementierte Sicherheitsmaßnahmen verletzen noch eine solche Verletzung fördern. Er wird die Unternehmens-ID, Passwörter oder sonstige Informationen Dritter nicht für den eigenen Zugang zu prootec® verwenden. Er ist nicht berechtigt, zur Überwachung der Verfügbarkeit, Leistungs- oder Funktionstüchtigkeit von prootec, zur Durchführung von Sicherheitstests oder für wettbewerbsrelevante Zwecke auf prootec® zuzugreifen sowie Daten mit HTML- oder Script-Code oder HTML- oder Script-Fragmenten einzugeben oder darin zu speichern.
2.10 Leistungen Dritter

Systrion nimmt im Rahmen des Betriebes von prootec® Dienste von Microsoft und anderen Drittanbietern in Anspruch. Es handelt sich hierbei insbesondere um Cloud-basierte Datenspeicher für PD sowie Hosting-Leistungen, Systemsicherungen, Internetverbindungen und/oder sonstige Leistungselemente. Die standardmäßig verwendete Cloud wird in Europa betrieben. Systrion behält sich vor, aus Redundanzgründen in eine weitere Cloud in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem anderen Land zu speichern.

Sofern die Inanspruchnahme von Drittanbieterleistungen den Transfer personenbezogener Daten wie etwa Namen oder Adressen von Einzelpersonen beinhaltet, wird Systrion den Transfer nur insofern durchführen, als er für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen im Rahmen des Vertrages und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinie von Systrion sowie der geltenden Gesetze erforderlich ist.

2.11 Datenschutz
  1. Systrion verarbeitet personenbezogene Daten der BN gemäß ihrer geltenden Datenschutzrichtlinie.
  2. Jeder BN sichert zu und stellt sicher, dass Personen, die er als Nutzer, Kontaktperson oder Mitteilungsempfänger im Sinne dieser NB benannt hat, dem Erhalt von E-Mails und anderen Mitteilungen von Systrion im Zusammenhang mit der Nutzung von prootec® zugestimmt haben. Der BN sichert zu und stellt außerdem sicher, dass die betreffenden Personen zugestimmt haben, dass er ihre Kontaktdaten an Systrion weitergibt.
  3. Systrion ist berechtigt, personenbezogene Daten eines jeden BN auch außerhalb dessen Rechtssystems zu verarbeiten. Der BN holt die für die Datenübermittlung notwendigen Zustimmungen seiner Zulieferer, Mitarbeiter und Bevollmächtigten ein.
2.12 Verbot wettbewerbswidriger Aktivitäten
  1. Die Parteien verpflichten sich, prootec® oder das GS1 GDSN nicht zur Förderung von wettbewerbswidrigen Aktivitäten zu verwenden; hierzu zählen u.a. der unsachgemäße Austausch wettbewerbsrechtlich sensibler Informationen, Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Preissignalisierungen, Marktsignalisierungen, koordinierte Preisfestsetzungen oder Gruppenboykotts oder sonstige Verstöße gegen geltendes Recht.
  2. Systrion bietet keine Rechtsberatung an und kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Nutzung von prootec® durch den BN oder der Umstand, dass er sich auf sie verlässt, im Einklang mit allen geltenden rechtlichen oder behördlichen Anforderungen steht.
2.13 Markenschutz

Die BN werden jegliche Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechts- oder sonstige eigentumsrechtliche Hinweise auf vollständigen oder auszugsweisen Abschriften von Unterlagen oder sonstigen Materialien, die ihr von einem anderen GS1 GDSN Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, weder entfernen noch anderweitig verändern. Auch verwenden BN Marken oder Dienstleistungsmarken anderer GS1 GDSN Teilnehmer nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in Pressemitteilungen, Werbe-, Verkaufs-, Marketing- oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Materialien.

2.14 Verpflichtungen nach Vertragsende
  1. Mit Vertragsende stellt der BN die Nutzung von prootec® ein
  2. Er erkennt an, dass Systrion berechtigt ist, seinen Zugang zu sperren. Systrion wird die vom BN eingestellten VI aus prootec® löschen.
  3. Jeder BN wird die Nutzung der VI eines aus dem GS1 GSDN ausgeschiedenen BN, die sich in seinem Besitz befinden oder seiner Kontrolle unterstehen, unverzüglich einstellen und sie nach schriftlicher Aufforderung durch den ausgeschiedenen BN innerhalb von dreißig Tagen entweder zurückgeben oder vernichten und dies dem auffordernden BN schriftlich bestätigen.

3 Sachmangel

Weisen Leistungen von Systrion einen Mangel auf, der weder durch Nachbesserung noch Ersatzlieferung behoben werden kann, ist Systrion berechtigt, eine Umgehungslösung anzubieten. Der BN ist erst berechtigt, seine sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuüben, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlug.

Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, ist begrenzt auf sonstige Schäden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Systrion ist ausgeschlossen. Die Haftung von Systrion für sonstige Schäden ist begrenzt auf die Beträge, die während der letzten 12 Monate für die Leistungen im Rahmen des Vertrags bezahlt wurden, der zu dieser Haftung geführt hat.

4 Ergänzende Regelungen

  1. Kein BN wird sich selbst während der Laufzeit des Vertrages als GS1 GDSN zertifizierter Datenpool oder als GS1 GDSN zertifizierter Dateneinsteller darstellen.
  2. Jeder BN versteht, dass bestimmte Software und technische Daten, zu denen er im Rahmen des Vertrags Zugang erhält, unter Umständen im Rahmen der Gesetze und Vorschriften bestimmter Länder Exportkontrollen unterliegen und verpflichtet sich, solche Objekte oder etwaige direkte Produkte daraus weder zu exportieren noch zu re-importieren und keine Transaktionen durchzuführen, die gegen diese Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
  3. Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrages gemacht werden, sind in Textform zu verfassen und zu übermitteln an sales@systrion.com.
  4. Änderungen der Bestimmungen des Vertrages sowie der Verzicht auf seine Erfüllung bedürfen einer von den betroffenen Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung es sei denn, es handelt sich um Änderungen, die das Regelwerk des GS1 GDSN betreffen im Sinne von 1.2 (2).
  5. Systrion bleibt vorbehalten, Änderungen an dem Vertrag, die nicht das Regelwerk des GS1 GSDN betreffen, auf elektronischem Weg etwa mittels eines Click-Through vorzuschlagen. Die Änderungen treten mit Annahme der Änderungen durch den BN auf diesem elektronischen Weg in Kraft.
  6. Werden Rechte oder Befugnisse im Rahmen des Vertrages verzögert oder gar nicht ausgeübt, ist dies weder als Verzicht im Fall künftiger Verzögerungen oder Unterlassungen auszulegen, noch sind Verzichtserklärungen im Hinblick auf Leistungsstörungen oder Vertragsverletzungen als Verzicht im Falle späterer Leistungsstörungen oder Vertragsverletzungen auszulegen.
  7. Der BN versichert, keinerlei eingetragenen Geschäftssitz innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika zu haben und wird jede Eröffnung eines derartigen Sitzes unverzüglich mitteilen.
  8. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Service Level Agreements und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Systrion AG.